Selbständig als Einzellpflegekraft

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Griesuh
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AW: Selbständig als Einzellpflegekraft

Beitrag von Griesuh »

Hauptstadtpfleger , Was ist denn das für eine Logik??
Es ist und bleibt eine Milchmädchen Rechnung die AlterPfleger hier aufstellt.


Egal welche Leistung der Kunde bucht am Ende Kostet es Geld. Der Kunde Bucht Leistungen und will einen Kostenvoranschlag sehen.
Jetzt kosten die gebuchten Leistungen eben 550€ im Monat. Egal ob Zulassung oder nicht.
Kommt ein zugelassener PD so hat der Kunde eben nur noch diese Differenz von 550€ - 450€ Sachleistung = 100€ zu zahlen.
Kommt nun unser AlterPfleger ohne Zulassung so zahlt der Kunde 550€ - 235€ Pflegegeld = 315€.
Egal wie er sich dreht und wendet: Hat er keine Zulassung, zahlt weder die gesetzl. PK noch die private Pflegekasse oder das Sozialamt irgend einen Cent an ihn oder an den Pflegebedürftign. Der Pflegebedürftige erhält sein Pflegegeld. Alles was darüber hinaus geht wäre vom Pflegebedürftigen privat zu bezahlen.
Bei der Behandlungspflege ist es nicht anders gelagert:
Ohne Zulassung keinen Cent, ob private KK oder gesetzl. KK.
Vom Sozialamt gibt's schon mal gar nichts. Hier hätte der Pflegebedürftige alles privat zu bezahlen
Da kann er seine Leistungen noch so billig, äh meinte günstig, anbieten:
Alles was über den Betrag der Pflegestufe hinaus geht, in seinem Fall das Pflegegeld - welches ein Pflegbedürftiger erhält, wenn kein zugelassener PD die Versorgung ausführt, muss der Kunde im Fall AlterPfleger privat bezahlen.
Da kannste rechnen und rechnen es bleibt so.
Und das kann sich zur Zeit kein Pflegbedürftiger leisten, wo schon jetzt bei der Versorgung trotz Sachleistung um jeden Cent und dementsprechend um jede Leistung vom Kunden gefeilscht wird.
Deshalb wieder meine Frage: warum soll sich ein Pflegebedürftiger einen nicht zugelassenen PD ins Haus holen und viel, sehr viel private Zahlungen leisten, wenn diese private Zuzahlungen bei einem Zugelassenen PD erheblich weniger, bis nix sind ( außer den Investitionskosten, die immer privat zu zahlen sind), antun??
das ergibt für einen Pflegbedürftigen keinen Sinn.
Zuletzt geändert von Griesuh am Do 8. Mai 2014, 11:53, insgesamt 1-mal geändert.


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hauptstadtpfleger
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AW: Selbständig als Einzellpflegekraft

Beitrag von hauptstadtpfleger »

[quote=""Griesuh""]Hauptstadtpfleger , Was ist denn das für eine Logik??[/quote]

steht doch da.

[quote=""Griesuh""]Es ist und bleibt eine Milchmädchen Rechnung die AlterPfleger hier aufstellt.[/quote]

nicht unbedingt.

[quote=""Griesuh""]Egal welche Leistung der Kunde bucht am Ende Kostet es Geld. Der Kunde Bucht Leistungen und will einen Kostenvoranschlag sehen.[/quote]

Das ist trivialerweise wahr und sagt nichts neues.

[quote=""Griesuh""]Jetzt kosten die gebuchten Leistungen eben 550€ im Monat. Egal ob Zulassung oder nicht.[/quote]

Wer sagt das? Wenn alterpfleger diese leistungen für 335,00 EURO anbietet, dann kosten sie bei ihm 335,00 EURO.

[quote=""Griesuh""]Kommt ein zugelassener PD so hat der Kunde eben nur noch diese Differenz von 550€ - 450€ Sachleistung = 100€ zu zahlen.
Kommt nun unser AlterPfleger ohne Zulassung so zahlt der Kunde 550€ - 235€ Pflegegeld = 315€.[/quote]

alterpfleger muss nicht 550,00 EURO für diese leistungen nehmen. wenn er diese leistungen für 335,00 EURO erbringt, dann ist das seine kanne bier. er muss von dem kunden nicht den betrag als zuzahlung verlangen, der bis zu den von dir verlangten 550,00 EURO fehlt.

den ganzen rest können wir uns sparen, den das hatten wir alles schon und das meiste ist so trivial, dass es ohnehin von niemandem bestritten wird.

fakt ist: alterpfleger muss für die leistung nicht 550,00 EURO verlangen. er kann diese leistung auch für 335,00 EURO anbieten. wenn er damit für sich wirtschaftlich arbeiten kann, dann kann er eine leistung, für die du 550,00 EURO nimmst eben für 335,00 EURO anbieten.

der kunde zahlt dann auch nur 100,00 EURO zu und hat dafür seinen leib- und magenpfleger und nicht dreimal die woche ein anderes gesicht... ich kenne kunden, die bereit sind dafür erheblich mehr als 100,00 EURO zu zahlen.


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AlterPfleger
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AW: Selbständig als Einzellpflegekraft

Beitrag von AlterPfleger »

[quote=""hauptstadtpfleger""]
fakt ist: alterpfleger muss für die leistung nicht 550,00 EURO verlangen. er kann diese leistung auch für 335,00 EURO anbieten. wenn er damit für sich wirtschaftlich arbeiten kann, dann kann er eine leistung, für die du 550,00 EURO nimmst eben für 335,00 EURO anbieten.


der kunde zahlt dann auch nur 100,00 EURO zu und hat dafür seinen leib- und magenpfleger und nicht dreimal die woche ein anderes gesicht... ich kenne kunden, die bereit sind dafür erheblich mehr als 100,00 EURO zu zahlen.[/quote]

Genau das hatte ich auch gemeint, vielleicht kam es nur falsch rüber. Als nicht zugel. Dienst/Fachkraft wäre ich nicht an von der Kasse vorgegebene Kosten gebunden. Weiter ist die Frage der Kalkulation und ob es sich überhaupt zu diesen niedrigeren Preisen lohnt



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Griesuh
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AW: Selbständig als Einzellpflegekraft

Beitrag von Griesuh »

Hauptstadtpflegr, hebe mal schön die Füßchen hoch. So einen Moment warten. Füßchen wieder runter. Ist die Leitung jetzt frei?? :D
Sorry aber irgend kannste oder willste was nicht verstehen.
So nochmal.
Bleiben wir bei deinen gesagten 335€ die AlterPfleger nehmen würde. Bleiben wir bei der Pflegestufe 1.
Der Kunde erhält 235€ Pflegegeld, da er von einem nicht zugelassenen PD versorgt wird. ( Sachleistung gibt es in dem Fall nicht)
Das bedeutet: der Kunde zahlt bei AlterPfleger 100€ privat zu.

Fall 2: Kunde wird mit Pflegestufe 1 von einem zugelassenen PD versorgt.
In diesem Fall erhält er Kunde jetzt Kombi/Sachleistung von 450€/mtl.
Der Kunde kauft Leistungen für 335€. ein.
Der PD rechnet mit der Kasse diese 335€ ab, der Kunde zahlt dann nur noch ca. 10-15€ Investitionskosten.
Jetzt geschieht das Wunder. Der Kunde bekommt von der PK den nicht verbrauchten Anteil der Kombileistung prozentual auf das Pflegegeld umgerechnet ausgezahlt.
In diesem Beispiel bedeutet das, es werden rund 74 % verbraucht , somit verbleiben noch 26 %. Nun erhält der Pflegebedürftige von 235€ noch rund 26% ausgezahlt in diesem Fall erhält der Pflegebedürftige rund 61€ auf die Kralle.
Sollten die Leistungen die bei Alterpfleger nur 335€ kosten würden nun bei einem zugel. PD tatsächlich 450€ kosten, so zahlt der Pflegebedürftige in diesem Beispiel dennoch nur die 10-15€ Investitionskosten an den zugelassenen PD.
Sind die Unklarheiten nun beseitigt und die Abrechnungsmodalitäten verstanden?
Zuletzt geändert von Griesuh am Do 8. Mai 2014, 19:34, insgesamt 1-mal geändert.


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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

AlterPfleger genau das ist der Punkt. Wenn du unter den ortsüblichen Preisen liegst magst du evtl. den einen oder andern Kunden gewinnen, bist jedoch schnell pleite, insbesondere dann wenn du noch Personal einstellen willst und nicht zu den bösen, geldgeilen Arbeitgebern zählen willst die ihre Mitarbeiter für,n Appel und ein Ei arbeiten lassen.
Es ist egal wie rum du rechnest: bei einem nicht zugelassenen PD legt der
weit mehr privat drauf als wenn ein zugelassener PD kommt.


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AlterPfleger
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AW: Selbständig als Einzellpflegekraft

Beitrag von AlterPfleger »

[quote=""Griesuh""]
Wenn du unter den ortsüblichen Preisen liegst .... bist jedoch schnell pleite.[/quote]

Bevor ich dem zustimme, oder widerspreche muss ich eine Kalkulation aufstellen, dann wird schon sofort klar, ob es sich lohnt oder nicht.


[quote=""Griesuh""]
insbesondere dann wenn du noch Personal einstellen willst und nicht zu den bösen, geldgeilen Arbeitgebern zählen willst die ihre Mitarbeiter für,n Appel und ein Ei arbeiten lassen
[/quote]

Auch hierfür braucht es Kalkulation, ob Personal angestellt werden kann, oder nur Kooperation über Verhinderungsvertrettung abgeschlossen werden soll. Z.B. mit einem zugelassenen PD, welcher mit meinem Kunden bzw. mit seiner Pflegekasse die Verhinderungspflege abrechnet, weil ich als Pflegeperson verhindert bin. Die Gefahr, dass der zugelassener Dienst versucht mir die Kundschaft einfach frech " zu klauen" bleibt bestehen, allerdings gibt es Möglichkeiten für entsprechende §§ im Kooperationsvertrag

Ich glaube kaum, dass ich heut zu Tage irgendeinen Arbeitnehmer im Pflegebereich (ich spreche von Pflegefachkraft) finde, welche "für,n Appel und ein Ei arbeiten". Da bleibe ich schneller allein und von allen Bewerber verlassen, als ich so einen Dummen finde, oder findest du, dass es immer noch in DE solche Fachkräfte gibt?
Selbst die von Osten haben ihre klare Gehaltsvorstellungen und werden für weniger als 14,00 €/Stunde nicht mal die Jacke ausziehen (zumindest ist bei uns in Umgebung solche Situation)
.
Auf jeden Fall, liegt die Entscheidung nicht beim Arbeitgeber, sondern beim heutigen Mangel an Pflegefachkräften EINZIG UND ALLEIN BEIM ARBEITSNEHMER, ob er für angebotenen Lohn seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt.


[quote=""Griesuh""]
Fall 2: Kunde wird mit Pflegestufe 1 von einem zugelassenen PD versorgt.
In diesem Fall erhält er Kunde jetzt Kombi/Sachleistung von 450€/mtl.
Der Kunde kauft Leistungen für 335€. ein.
Der PD rechnet mit der Kasse diese 335€ ab, der Kunde zahlt dann nur noch ca. 10-15€ Investitionskosten.
Jetzt geschieht das Wunder. Der Kunde bekommt von der PK den nicht verbrauchten Anteil der Kombileistung prozentual auf das Pflegegeld umgerechnet ausgezahlt.
[/quote]


Ja, ist korrekt, allerdings wenn der besagte Kunde bei zugelassenem PD die Kombi/Sachleistung für 335€ von insgesamt 450 € bucht = also die 74 % und ca. 61,00 € aufs Konto bekommt, so würden ja bei mir genau die gleichen Leistungen ca. 174 € Kosten, welche er vom Pflegegeld an mich zahlt und es bleiben ihm nun dann genau die GLEICHEN 61,00 € übrig. Genau die GLEICHEN 26 %. Den WUNDER kann ich also auch!

Einfach weil das, was du für 10 € ich für 5 € verkaufe.

Nicht vergessen - meine Investitionskosten werden auch deutlich - grob geschätzt um die 60 % - niedriger ausfallen, einfach weil ich eine viel simplere Struktur habe, schonmal aufgrund dessen, dass ich keine Extrabüroräume und keine Mitarbeiter zwingend brauche - eine Kooperation mit einem o. zwei Freiberufler bzw. PD zur Verhinderungsertrettung reichen zumindest für den Anfang vollkommen aus.

[quote=""Griesuh""]
Sollten die Leistungen die bei Alterpfleger nur 335€ kosten würden nun bei einem zugel. PD tatsächlich 450€ kosten, so zahlt der Pflegebedürftige in diesem Beispiel dennoch nur die 10-15€ Investitionskosten an den zugelassenen PD.
[/quote]

Also wenn wir bei der PS I bleiben, dann wird das was bei "ZPD" 450 € , bei mir 235 € kosten. Und das was bei Dir 335 € - bei mir nun die 174 €.
Egal wie hoch oder runter man da rechnet, ob mit, oder ohne Investitionskosten, - der Unterschied wird immer gleich sein. Genau so wie der Geldbetrag von Eigenanteil/Zuzahlung bei Überschreiten der Sachleistung bei dir und Pflegegeldes bei mir wird auch ca. gleich ausfallen
Genau das ist der Punkt.

[quote=""Griesuh""]
Es ist egal wie rum du rechnest: bei einem nicht zugelassenen PD legt der
weit mehr privat drauf als wenn ein zugelassener PD kommt.
[/quote]

Also - wie oben dargestelt - nicht unbedingt.

Es steht also fest, dass meinem Kunden sein Pflegegeld genau für das Gleiche reichen würde, was deinem Kunden für Sachleistung, und das was dein Kunde von Kombileistung auf das Konto bekommt, mein Kunde sofort auf dem Konto nach Abrechnung mit mir vom Pflegegeld schon hat und das der Geldbetrag von evtl. Zuzahlung/Eigenanteil bei mir genau so hoch wie bei dir ist, wenn nicht sogar kleiner, wegen niedrigiren Investitionskosten. Der Kunde zahlt also das Gleiche aus eigener Tasche, bzw. es bleibt im das Gleiche vom Pflegegeld bei mir, oder Kombileistung bei dir übrig.

Nur noch die Frage der Kundengewinnung - da geht es, bei finanziell gleichen Verhältnissen für den Kunden nun um den Qualität, was der Hauptstadtpfleger schon erläutet hat.
Du stellst dir doch bestimmt genau die gleiche Frage - warum die Kunden DEINEN PD und nicht den anderen buchen sollen, wenn er bei dem anderen in etwas das gleiche nicht sogar noch weniger bezahlen muss? Die Frage der konzeption, Werbung etc.... Ganz normaler KOnkurrenzkampf, ob jetzt zugelassen oder nicht.


Und für mich ist noch die Frage -
- lohnt es sich überhaupt zu solchen Preisen zu arbeiten? Kann ich zu den oben genannten Konditionen leben? Es kann gut sein, das bei dem Preis ich nicht mal das Brot kaufen kann. Es kann aber auch sein, dass es mir super gut für Leben reichen wird und ich mich nur um die Verhinderungsvertrettung kümmern muss.
Aber auch diese Frage lässt sich, wie der Hauptstadtpfleger schon sagte, nur nach einer Kalkulation und Konzepterstellung beantworten.

Aber auch die rechtliche Aspekte müssen noch geklärt werden, genau so wichtige Frage, wie die Kalkulation und Wirtschaftlichkeit!
Zuletzt geändert von AlterPfleger am Do 8. Mai 2014, 23:13, insgesamt 1-mal geändert.



AlterPfleger
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AW: Selbständig als Einzellpflegekraft

Beitrag von AlterPfleger »

Ich finde gerade, dass es sich eine gute "Für" und "Gegen"-Diskussion entwickelt hat! :D
Zuletzt geändert von AlterPfleger am Do 8. Mai 2014, 23:18, insgesamt 1-mal geändert.



Benutzer 204 gelöscht

AW: Selbständig als Einzellpflegekraft

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Off-Topic:

[quote]Selbst die von Osten haben ihre klare Gehaltsvorstellungen und werden für weniger als 14,00 €/Stunde nicht mal die Jacke ausziehen[/quote]
Sorry aber ich war vor kurzem in meiner alten Heimat Thüringen .Da sind mir ganz andere Stundenlöhne genannt worden .Trotz der Nähe zu Hessen u.NS.
Selbst AG die noch nach OstTvÖd u.o. AVR zahlen versuchen inzwischen "Haustarifverträge" den MA unterzujubeln .
Auch hier findest Du kaum einen privaten AG der heutzutage Dir anfangs 14€ die Stunde löhnt ,Zuschläge jeglicher Art sind Fremdwörter .
Kommunale Einrichtungen werden an private Ketten weiter gereicht u.was das für die MA heißt brauch ich wohl nicht weiter zu schreiben .



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Griesuh
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AW: Selbständig als Einzellpflegekraft

Beitrag von Griesuh »

AlterPflger, ich erkenne nicht wo du das Verständnisproblem hast. Über deine Rechenkünste und "Kostenkalkulation" kann jeder der etwas Ahnung von Betriebsführung und Kostenwesen hat inzwischen nur noch lächlen.
Du schreibst:
Ja, ist korrekt, allerdings wenn der besagte Kunde bei zugelassenem PD die Kombi/Sachleistung für 335€ von insgesamt 450 € bucht = also die 74 % und ca. 61,00 € aufs Konto bekommt, so würden ja bei mir genau die gleichen Leistungen ca. 174 € Kosten, welche er vom Pflegegeld an mich zahlt und es bleiben ihm nun dann genau die GLEICHEN 61,00 € übrig. Genau die GLEICHEN 26 %. Den WUNDER kann ich also auch!

Weiter schreibst du: Also wenn wir bei der PS I bleiben, dann wird das was bei "ZPD" 450 € , bei mir 235 € kosten. Und das was bei Dir 335 € - bei mir nun die 174 €.

....... Einfach weil das, was du für 10 € ich für 5 € verkaufe.

Wie kommst du denn auf diese deine Beträge?
Reine Spekulation?

Was willst du denn für 5€ anbieten? Eine Große Pflege??

Werde mal wach und höre auf zu träumen.


Nein deine Aufstellung stimmt eben nicht.
Das ist alles eine Milchmädchenkalkulation was du hier anstellst.

Nochmal: Es ist egal was eine Leistung bei dir kostet.
Du kannst ohne Zulassung nichts mit der PK und der KK abrechnen und der Pflegbedürftige erhält nur das Pflegegeld. ( Kombi/Sachleistung gibt es nur wenn ein zugelassener PD die Versorgung übernimmt)
Alles was über den Betrag des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe geht hat der Kunde bei dir komplett privat zu bezahlen
.
Ich rate dir unbedingt an, eine BW Schulung zu absolvieren und nicht nur von fremden sagen zu lassen ob es sich evtl. lohnt, sonst fällst du mit diesen Milchmädchenrechnungen ganz schnell auf die Schnauzte.
Sorry, wie blauäugig kann man denn noch sein??

Tipp: gehe einmal in den AOK Pflegenavigator und suche dir dort einen ambulanten Pflegedienst aus u. gehe dann dort auf Kostenkalkulation. Dort gehen dann die Preislisten auf. An denen du dich orientieren kannst welche Preise du nehmen müsstest um überleben zu können.
Hier der direkte Link dort hin: http://www.aok-pflegedienstnavigator.de ... areservice
Zuletzt geändert von Griesuh am Fr 9. Mai 2014, 18:47, insgesamt 1-mal geändert.


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hauptstadtpfleger
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AW: Selbständig als Einzellpflegekraft

Beitrag von hauptstadtpfleger »

[quote=""Griesuh""]
Fall 2: Kunde wird mit Pflegestufe 1 von einem zugelassenen PD versorgt.
In diesem Fall erhält er Kunde jetzt Kombi/Sachleistung von 450€/mtl.
Der Kunde kauft Leistungen für 335€. ein.[/quote]

falsch! der kunde kauft bei altenpfleger für 335,00 EURO die leistungen ein, für die er bei dir 550,00 EURO hinlegen müsste.

[quote=""Griesuh""]Sind die Unklarheiten nun beseitigt und die Abrechnungsmodalitäten verstanden?[/quote]

wie war das nochmal mit der leitung und den füssen?


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hauptstadtpfleger
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AW: Selbständig als Einzellpflegekraft

Beitrag von hauptstadtpfleger »

[quote=""Griesuh""]AlterPfleger genau das ist der Punkt. Wenn du unter den ortsüblichen Preisen liegst magst du evtl. den einen oder andern Kunden gewinnen, bist jedoch schnell pleite, insbesondere dann wenn du noch Personal einstellen willst und nicht zu den bösen, geldgeilen Arbeitgebern zählen willst die ihre Mitarbeiter für,n Appel und ein Ei arbeiten lassen.
Es ist egal wie rum du rechnest: bei einem nicht zugelassenen PD legt der
weit mehr privat drauf als wenn ein zugelassener PD kommt.[/quote]

1. altenpfleger spricht davon als einzelpflegekraft zu arbeiten.

2. du kennst seine kalkulation nicht.

3. nein, das ist nicht zwangsläufig so.


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hauptstadtpfleger
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AW: Selbständig als Einzellpflegekraft

Beitrag von hauptstadtpfleger »

[quote=""pegean""]
Off-Topic:

[quote]Selbst die von Osten haben ihre klare Gehaltsvorstellungen und werden für weniger als 14,00 €/Stunde nicht mal die Jacke ausziehen[/quote]
Sorry aber ich war vor kurzem in meiner alten Heimat Thüringen .Da sind mir ganz andere Stundenlöhne genannt worden .Trotz der Nähe zu Hessen u.NS.
Selbst AG die noch nach OstTvÖd u.o. AVR zahlen versuchen inzwischen "Haustarifverträge" den MA unterzujubeln .
Auch hier findest Du kaum einen privaten AG der heutzutage Dir anfangs 14€ die Stunde löhnt ,Zuschläge jeglicher Art sind Fremdwörter .
Kommunale Einrichtungen werden an private Ketten weiter gereicht u.was das für die MA heißt brauch ich wohl nicht weiter zu schreiben .
[/quote]

14 EURO/h sind im osten kaum zu realisieren. ich kenne niemanden, der das kriegt.


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hauptstadtpfleger
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Beitrag von hauptstadtpfleger »

[quote=""Griesuh""]
Tipp: gehe einmal in den AOK Pflegenavigator und suche dir dort einen ambulanten Pflegedienst aus u. gehe dann dort auf Kostenkalkulation. Dort gehen dann die Preislisten auf. An denen du dich orientieren kannst welche Preise du nehmen müsstest um überleben zu können.
Hier der direkte Link dort hin: http://www.aok-pflegedienstnavigator.de ... areservice[/quote]

das sind die preise, die ein pflegedienst nimmt und nicht die, die eine einzelpflegekraft nehmen muss. das geld, das altenpfleger einnimmt landet bei ihm und nur bei ihm. er muss davon nicht das einkommen seines chefs mitfinanzieren.


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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Hauptstadtpfleger, wir beenden hier besser diese Diskussion mit deinen und AlterPflegr völlig irrelevanten Vorstellungen zur Kostenkalkulation.


Du schreibst: altenpfleger spricht davon als einzelpflegekraft zu arbeiten.

Diese Aussage stimmt nur halb.

Denn AlterPfleger schrieb im Ausgangsthread:
Aber wie ist es mit Einzelpflegekraft? wie ist die Nachfrage? Ist es überhaupt möglich die Kassenzulassung zu bekommen?
Oder, ist es auch möglich, ohne Vertrag mit den Kassen als Einzellpflegekraft zu arbeiten? (es wäre evtl. sogar die bessere Variante)

Zur Einzelpflegekraft steht im § 77 SGB XI

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2a G v. 15.7.2013 I 2423
________________________________________
§ 77 SGB XI Häusliche Pflege durch Einzelpersonen
(1) Zur Sicherstellung der häuslichen Pflege und Betreuung sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung soll die Pflegekasse Verträge mit einzelnen geeigneten Pflegekräften schließen, um dem Pflegebedürftigen zu helfen, ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen oder dem besonderen Wunsch des Pflegebedürftigen zur Gestaltung der Hilfe zu entsprechen; Verträge mit Verwandten oder Verschwägerten des Pflegebedürftigen bis zum dritten Grad sowie mit Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben, sind unzulässig.
In dem Vertrag sind Inhalt, Umfang, Qualität, Qualitätssicherung, Vergütung sowie Prüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vereinbarten Leistungen zu regeln; § 112 ist entsprechend anzuwenden. Die Vergütungen sind für Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie für Betreuungsleistungen nach § 36 Absatz 1 zu vereinbaren.
( Anmerkung von mir: geanu das wollte er ja umgehen)
In dem Vertrag ist weiter zu regeln, dass die Pflegekräfte mit dem Pflegebedürftigen, dem sie Leistungen der häuslichen Pflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung erbringen, kein Beschäftigungsverhältnis eingehen dürfen. Soweit davon abweichend Verträge geschlossen sind, sind sie zu kündigen. Die Sätze 4 und 5 gelten nicht, wenn
1.
das Beschäftigungsverhältnis vor dem 1. Mai 1996 bestanden hat und
2.
die vor dem 1. Mai 1996 erbrachten Pflegeleistungen von der zuständigen Pflegekasse aufgrund eines von ihr mit der Pflegekraft abgeschlossenen Vertrages vergütet worden sind.
In den Pflegeverträgen zwischen den Pflegebedürftigen und den Pflegekräften sind mindestens Art, Inhalt und Umfang der Leistungen einschließlich der dafür mit den Kostenträgern vereinbarten Vergütungen zu beschreiben. § 120 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(Anmerkung von mir, das glaube ich wollte er ja auch nicht)

(2) Die Pflegekassen können bei Bedarf einzelne Pflegekräfte zur Sicherstellung der häuslichen Pflege anstellen, für die hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Qualität ihrer Leistungen die gleichen Anforderungen wie für die zugelassenen Pflegedienste nach diesem Buch gelten.

Ohne Zulassung keine Einzelpflegekraft sondern selbstständiger Freiberufler, somit keine Abrechnung mit einer Kasse

Machen wir weiter.
Jedoch schon in seinem 2. Betrag ist zu lesen:

Die Idee an sich lautet "ambulanter Pflegedienst ohne Kassenzulassung"

(Anmerkung: Womit wir schon wieder beim Thema Kosten eines Pflegedienstes sind.
Ach so, das hatten wir ja schon.) Aber hier wieder der Link: http://www.aok-pflegedienstnavigator.de ... areservice

Und weiter geht’s
4. So kommt auch die Zielgruppe der Sozialhilfeempfänger noch dazu
( Anmerkung- ohne Zulassung zahlt kein Sozialamt etwas)

Wie viele Milchmädchenrechnungen will er denn noch auf machen?
Zuletzt geändert von Griesuh am Fr 9. Mai 2014, 18:48, insgesamt 1-mal geändert.


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Beitrag von Griesuh »

Nochmals zu AlterPfleger's "Kostenkalkulation" die keine ist, sondern eine reine Spekulation darstellt ohne jeden betriebswirtschaftlichen Hintergrund zu haben.
Lassen wir einmal die Berechnungen was der Kunde privat zu zuzahlen hätte Außen vor.
Berechnen wir einmal wie viele Kunden er bräuchte, nach seiner Kostenvorgabe, um überhaupt Leben zu können.
Er behauptet ja, er könne die Leistungen zum halben Preis anbieten.
So sagt er was bei mir 335€ kosten würde, kostet bei ihm nur 174€.
Legen wir mal diesen Betrag zugrunde, so bräuchte er min. 15 Kunden um auf einen UMSATZ von 2610 im Monat zu kommen. (Umsatz nicht gleich Gewinn) Von diesem Umsatz gehen mind. 40% an Kosten ab. Sozialversicherungen, Steuer, seine Rente, Fahrzugkosten, Kosten für Dokumentation und Verwaltung ( die hat auch er ohne Zulassung) Kosten für diverse Versicherungen. Dann bleiben ihm zum Leben im Monat gerade einmal 1556€. Gut, bei einer genügsamen Lebensführung könnte das grade so ausreichend sein.
Jetzt bleib die Frage im Raum, wie will er alleine 15 Kunden an 365 Tagen, Morgens, Mittags und Abends, evtl. auch noch Nachts, im Jahr versorgen? Das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Also muss er nicht nur bei Krankheit, Urlaub usw. Ersatz und Vertretungen bei holen. Die Kosten auch wieder Geld.
Wo durch sich sein Umsatz weiter schmälert.
Selbst wenn diese Vertretungen mit der Kasse abrechnen könnten, hat er diesen Umsatz weniger, was gleich weniger Geld für ihn bedeutet, denn er kann ja in dieser Zeit dem Kunden nichts brechen.
Auch dass für die Vertretungszeit das Pflegegeld auf Kombileistung umgestellt wird ist illusorisch, denn der Pflegebedürftige ist dann 6 Monate an diese Leistungsart gebunden. Ein ständiges hin u. her ist nicht möglich. Auch das Geld der Verhinderungspflege 1550€/Jahr oder für 28 Tage ist dann schnell verbraucht. Sofern sich die Kunden überhaupt auf diesen Kuddel - Muddel einlassen.
Auch wenn diese zugelassenen Vertretungen über die Verhinderungspflege abrechnen würden, hätte AlterPfleger keine Umsätze in dieser zeit ( Einnahmen) und somit weniger in er Kasse.
Selbst wenn er jetzt mehr Kunden und Höhere Einnahmen durch höhere Preise und umfangreichere Leistungen beim einzelnen Kunden hätte , so bleibt das Grundproblem:
wie will er das alleine schaffen? Er braucht immer wieder Hilfe durch fremd Personen, die seinen angedachten Gewinn deutlich schmälern werden.
Er kann nach seinem angedachten Prinzip rechen wie er will, er kann sich das zurecht träumen wie er will, mit seiner " Konzeption" kommt er nicht weit.
Zuletzt geändert von Griesuh am Sa 10. Mai 2014, 07:11, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: verwechselte Wechselstaben ausgebuchselt


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Beitrag von hauptstadtpfleger »

[quote=""Griesuh""]
Ohne Zulassung keine Einzelpflegekraft sondern selbstständiger Freiberufler, somit keine Abrechnung mit einer Kasse[/quote]

ja, das war klar. wozu die wiederholung?

[quote=""Griesuh""]Die Idee an sich lautet "ambulanter Pflegedienst ohne Kassenzulassung"

(Anmerkung: Womit wir schon wieder beim Thema Kosten eines Pflegedienstes sind.
Ach so, das hatten wir ja schon.) Aber hier wieder der Link: http://www.aok-pflegedienstnavigator.de ... areservice[/quote]

der link ist ganz toll, aber völlig nichtssagend hier, da weder du noch ich die kalkulation von altenpfleger kennen.

soweit ich ihn verstanden habe geht es ihm ohnehin zunächst eher darum allein zu arbeiten.

[quote=""Griesuh""]Und weiter geht’s
4. So kommt auch die Zielgruppe der Sozialhilfeempfänger noch dazu
( Anmerkung- ohne Zulassung zahlt kein Sozialamt etwas)[/quote]

das ist "3.".

und auch das dürfte ihm inzwischen klar sein.


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Beitrag von Griesuh »

Hauptstadtpflege
Zitat von Griesuh Beitrag anzeigen

Und weiter geht’s
4. So kommt auch die Zielgruppe der Sozialhilfeempfänger noch dazu
( Anmerkung- ohne Zulassung zahlt kein Sozialamt etwas)


das ist "3.".

und auch das dürfte ihm inzwischen klar sein.
Eben nicht die 3 die du meinst müsste es sein, denn ich habe es aus seinem Beitrag kopiert und dort ist es der Punkt 4.
Und die 1 und 2 die du meinst sind die Absätze des §§ 77 und hat nichts mit einer Reihenfolge in meiner Aufzählung zu tun.
So einfach ist das.

Und doch, der Link ist für AlterPfleger von höchstem Interesse, damit er endlich einmal versteht was er von seinen Kunden an Honorar in etwa abverlangen müsste um überleben zu können. ( Siehe auch meine Aufstellung im vorherigen Beitrag) Denn mit seiner Milchmädchenrechnung kommt er nicht weit.

Hauptstdpleger
Zitat von Griesuh Beitrag anzeigen
Ohne Zulassung keine Einzelpflegekraft sondern selbstständiger Freiberufler, somit keine Abrechnung mit einer Kasse

ja, das war klar. wozu die wiederholung?
Warum Wiederholung? Weil AlterPfleger dies mehrfach anfragt auch ohne Zulassung mit der Kasse abrechnen zu können.

Zitat von Griesuh Beitrag anzeigen

Und weiter geht’s
4. So kommt auch die Zielgruppe der Sozialhilfeempfänger noch dazu
( Anmerkung- ohne Zulassung zahlt kein Sozialamt etwas)

das ist "3.".

und auch das dürfte ihm inzwischen klar sein.
Anscheinend ist es ihm nicht klar, denn er spricht ja ständig davon, dass dies auch seine Zielgruppe wäre.


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johannes
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Beitrag von johannes »

Wenn ich so eure Diskussion verfolge, habe ich den Eindruck, dass ihr euch nur im Kreis dreht.

Warum stellt ihr nicht einfach eine Musterkalkulation auf? Zahlen haben schließlich auch eine Aussagekraft.

1 Welche Kosten und/oder Verpflichtungen hat AlterPfleger, wenn er ungebundene Pflegefachkraft ist

2 Welche Leistungen will/kann/darf er erbringen,

3 wieviel Zeit soll/muss für die jeweilige Einzelleistung berücksichtigt werden, wenn sie seriös erbracht werden soll

4 Was will er für jede erbrachte Einzelleistung an Vergütung nehmen

5 Wieviele Kunden sind erforderlich, um die Einnahmenseite mit der Ausgabenseite deckungsgleich zu gestalten

Also bringt endlich mal Fakten auf den Tisch, dann zeigt sich sehr schnell, obs was werden kann, oder auch nicht.


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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Johannes,
diese Fakten habe ich doch schon x mal in meinen Beiträgen aufgeführt. Sogar mit Rechenbeispielen. Ich möchte mich nicht ständig wiederholen.
Was soll noch aufgezeigt und vorgerechnet werden, dass AlterPfleger und Hauptstadtpfleger endlich erkennen dass sie mit einer Milchmädchenrechnung kalkulieren und eine irreale Vorstellung von einem nicht zugelassenen Pflegebetrieb, egal ob als nicht zugelassener Pflegedienst oder als nicht zugelassene Einzelpflegekraft ( wobei es sich dann um selbstständiger Freiberufler handeln würde) in Bezug auf Abrechnung, Kalkulation der Kosten, Höhe er Honorare, private Zuzahlung der Kunden usw. haben?

Und dann Johannes, was hindert dich daran selbst diese Fakten für AlterPfleger auf den Tisch zulegen?
Zuletzt geändert von Griesuh am So 11. Mai 2014, 10:29, insgesamt 1-mal geändert.


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johannes
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Beitrag von johannes »

Eigentlich hindert mich nichts daran, das zu machen, aber warum soll ich den beiden die Arbeit abnehmen? Sollen sie doch einfach mal Butter bei die Fisch tun. Bisher haben sie nur bla, bla gemacht. Es ist noch nichts von betriebswirtschaftlichen Denken zu erkennen.

Ich habe derzeit den Eindruck, dass sie lediglich diskutieren wollen, aber nichts Konkretes im Sinn haben. Also nur Haschen nach Wind.

In der Bibel steht: Wer ein Haus bauen will, muß zuerst die Kosten überschlagen, ob er es finanzieren kann, sonst macht er sich lächerlich.

So dumm waren die auch damals schon nicht.


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