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@ Gast 24
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Prof. Dr. Monika Krohwinkel stellte die Elemente, Konzepte und Prinzipien der
Fördernden Prozesspflege dar, ausserdem ihre Anwendung im Pflegeprozess bzw. -management und in der Qualitätsentwicklung. Sie entwickelte die Strukturierungshilfe der AEDLs 1999 zu den ABEDLs "Aktivitäten, Beziehungen und Existenziellen Erfahrungen des Lebens" (
ABEDLs) weiter.
Die Bezeichnung der meisten
ABEDLs lehnt sich an die seit längerem eingeführten
ATL nach Juchli an:
- Kommunizieren können
[...]
- Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen können
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Zu den ABEDL's wäre noch zu ergänzen, dass diese in drei Kategorien eingeteilt sind:
Das Handlungssystem fördernde Prozesspflege besteht aus theoretischen und methodischen Grundlagen (Umsetzung).
Die Pflegefachkräfte müssen sich jetzt mit drei Kategorien auseinandersetzen, denen die 13 ABEDL® zugeordnet sind:
* Lebensaktivitäten realisieren können (kommunizieren, sich bewegen, vitale Funktionen aufrechterhalten, sich pflegen, sich kleiden, ausscheiden, essen und trinken, ruhen, schlafen, sich entspannen, sich beschäftigen – lernen – sich entwickeln; die eigene Sexualität leben, für sichere und fördernde Umgebung sorgen)
* soziale Kontakte und Beziehungen aufrecht erhalten können
* mit existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen und sich dabei entwickeln können
Quelle
Im Anhang hab ich auch nochmal einen Text mit angefügt, der ein bisschen ausführlicher auf die Thematik "ABEDL's" eingeht.
Und an "Thinly-Rose":
Wenn Sprüche wie z.B. "Wie hast Du denn Deine Prüfung geschafft" bei Dir zur normalen Art der Kommunikation gehören, dann frag ich mich, was Dir Deine Lehrkräfte im Bezug auf Empathie und Wertschätzung beigebracht haben... Sorry, aber solche Sprüche haben in diesem Forum nichts zu suchen - insbesondere, wenn man die eigentliche Frage scheinbar nichtmal richtig gelesen hat.
Zudem möchte ich Dir widersprechen, dass "man in NRW die 5 prägnanten" AEDL's in der Prüfung aufzuführen hat. Diese Angabe ist schlicht und ergreifend falsch - es mag zwar auf Deine Schule zutreffen, aber nicht auf ganz NRW. In der aktuell gültigen Fassung zum fächerintegrativen und kompetenzorientierten Prüfungsverfahren in der Altenpflege für das Land NRW werden keine derartigen Werte genannt.
Gruß
fmh
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