essen anreichen, wer darf das?

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LARA
Beiträge: 54
Registriert: Do 24. Jul 2003, 21:54

essen anreichen, wer darf das?

Beitrag von LARA »

hallo,
habe mal eine frage.darf jeder bettlägerigen bw essen anreichen?bei uns macht das auch die küchenhilfe und der zivi. wie sieht es aus wenn sich jemann verschluckt oder gar erstickt. wer haftet dann??
ich habe gelernt das das nur von ausgebildeten personal gemacht werden darf, wie seht ihr das?


lg
LARA


Älter werden ist kein Job für Feiglinge !!!


(Bette Davis)

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*Angie*
Beiträge: 5490
Registriert: Sa 17. Jun 2006, 15:54
Beruf: Mensch & ex. AP

AW: essen anreichen, wer darf das?

Beitrag von *Angie* »

Hallo Lara!
Essen anreichen darf bei uns jeder ungelernte Praktikant und auch die Küchenhilfe. Natürlich werden sie über evtl. Schluckstörungen informiert (natürlich nur im Rahmen, wie es die Schweigepflicht zuläßt) und darauf hingewiesen, dass Kopfteil hochzustellen und dem Bew. das Essen nur anzureichen, wenn dieser aufrecht sitzt.

Die Gefahr des "sich verschluckens" besteht auch nicht weniger, wenn man examiniert ist und den Notruf können sicher auch Menschen betätigen ohne Altenpflege-Examen.

Mal ein Beispiel: wir haben eine Bew. die eigenständig essen kann, aber sehr hastig isst. Plötzlich blieb ihr ein Stück Fleisch im Hals stecken und zwar so tief drinnen (wohl auf dem Kehldeckel),so dass es von außen nicht erreichbar war. Es waren zwei Examinierte und ich als Praktikantin vor Ort.
Wir konnten nur den Notarzt rufen und die Bew. versuchen zu beruhigen, was in der Panik der Bew natürlich sehr schwer war.
Sie war in Windeseile an Händen und Gesicht dunkelblau angelaufen....es war schrecklich, wir befürchteten wirklich, sie würde das nicht überleben.

In dem Moment erst, als der Notarzt über die Türschwelle gerannt kam, setzte ein Würgereflex ein und der Fleischklumpen fiel aus dem Mund.

Ich denke, jeder tut beim Anreichen sein Möglichstes, so dass der Bew. in größtmöglicher Sicherheit ist...

Rechtlich hätte das Heim haften müssen, der als Dienstleister das Anreichen von Nahrung an seine Mitarbeiter delegiert und dafür Geldleistungen einnimmt.
In diesem Fall war die Nahrung nicht so mundgerecht vorbereitet, wie sie es für die Bew. hätte sein müssen - die Fleischstücke waren für sie zu groß.

Vielleicht ist es in anderen BL anders geregelt? Würde mich auch interessieren.

Gruß, A.



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chrissy
Beiträge: 349
Registriert: Fr 23. Sep 2005, 20:31

AW: essen anreichen, wer darf das?

Beitrag von chrissy »

Hallo ihr Lieben ,

Bei uns ist das ein absolutes No go . Wer nicht in der Pflege arbeitet hat beim Essenanreichen nichts beim Bewohner zu suchen es sei denn als Angehöriger , die uns immer sehr willkommen sind . Es ist uns einfach zu riskant . Selbst unsere Kiddies ( Schulpraktikanten die einmal die Woche kommen , sind beim Anreichen nie unbeobachtet . Im Zimmer anreichen ist für sie Tabu , das machen bei uns erst AP - Schüler wenn sie angeleitet sind und 3 x unter Aufsicht angereicht haben .

Lg

chrissy


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Kingster
Beiträge: 13
Registriert: Sa 12. Aug 2006, 13:25
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AW: essen anreichen, wer darf das?

Beitrag von Kingster »

Jau dito zu Gast über mir.
Bei uns war das egal da drufte jeder anreichen bei bettlägrigen BW.
Von Praktikuant über Schüler zur Helferin und der examinierten auch.
Aber wie gesagt wurde, Küchenpersonal hat da nichts zu suchen beim anreichen , dafür soll die Pflege zuständig sein(so bin ich der meinung).



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chrissy
Beiträge: 349
Registriert: Fr 23. Sep 2005, 20:31

AW: essen anreichen, wer darf das?

Beitrag von chrissy »

Hallo ,

Meint Lara vielleicht die Küchenhilfe auf Station ? Also die dürfen ( wenn mir dann mal welche haben ) das bei uns auch wenn eine Exe oder Schülerin im 2. Jahr mit im Raum ist aber halt nur unter Beobachtung im Eßzimmer .Und natürlich müssen sie vorher eingewiesen werden . Alles nicht ideal , aber was will man machen bei der Personalsituation so die PDL )

Lg

chrissy


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Benutzer 1685 gelöscht

AW: essen anreichen, wer darf das?

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Guten Abend,

bitte erklärt mir doch mal den Unterschied, darin, ob der Zivi oder die Küchenhilfe das Essen anreicht.????
Für mich liest es sich so, als wäre das das Schwerverbrechen schlechthin, dass eine Küchenhilfe Essen anreicht, wo doch der Zivi nicht viel mehr qualifiziert ist oder auch die Praktikantin. Wichtig ist doch, dass derjenige zuverlässig und rücksichtsvoll ist und wie oben schon erwähnt, den Notruf kann auch die Küchenhilfe betätigen.
Das nur PFK Essen anreichen sollen, finde ich schlichtweg weltfremd.


Gruss Sophie



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chrissy
Beiträge: 349
Registriert: Fr 23. Sep 2005, 20:31

AW: essen anreichen, wer darf das?

Beitrag von chrissy »

Hallo Gast

In manchen Häusern ist es üblich , das die Küchenkräfte das Essen verteilen , Tischdecken und alles was so drum rum gehören und dann sind sie auch auf dem WB . Das hängt alles vom Hausstandard ab . Dein Beispiel ist etwas krass . Abgesehen davon haben wir das auch schon gemacht als es in der Küche " gebrannt "hat oder Wir haben auf dem WB Kartoffeln fürs Mittagessen geschält . Das nennt man Berufsübergreifendes Arbeiten . Warum sollen nicht die einen den anderen aushelfen bei kleinen Dingen ? Wenn sie eingeiesen sind finde ich das Okay . Wir sitzen alle im gleichen Boot .

Lg

chrissy


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Nateroles
Beiträge: 288
Registriert: So 13. Aug 2006, 21:57

AW: essen anreichen, wer darf das?

Beitrag von Nateroles »

Bei uns dürfen das die Serviecekräfte (1Euro Job) nicht!
Die dürfen lt. Gesetztgeber nicht in der Pflege eingesetzt werden!


Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hatt schon verloren!
PS: Ich kämpfe immer!

Alloheim Seniorenzentrum Einbeck-Station 3
:an Wir Pflegen mit Herz und Hand! :an

PS: Eine Frau hatt mich verzaubert,ist aber noch vergeben!

Pfleger_Jens
Beiträge: 14
Registriert: So 23. Jul 2006, 07:44

AW: essen anreichen, wer darf das?

Beitrag von Pfleger_Jens »

Hallo zusammen,

in den Zimmern dürfen meines Wissens nach nur Pflegefachkräfte Essen reichen. Oder Schüler, die zuvor angelernt wurden.
Zum Thema Schweigepflicht : Jeder der im Heim arbeitet unterliegt der Schweigepflicht. D.h. der Zivi, die Hauswirtschafterinnen und selbst die Putzfrauen. Normalerweise müssen die eine Zusatzklausel in ihrem Arbeitsvertrag haben.

Grüsse
Jens



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