Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
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Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
Hallo, bei uns im Pflegedienst sind seit April 2 Altenpflegehelfer (1-jhärig) angestellt. Sie heißen auch nicht AP-Helfer sondern Altenpflegefachhelfer.
Sie müssen auch Kunden mit "einfacheren" Behandlungspflegen (wie s.c. Injektion/Infusion, PEG-VW, WV von nicht chron. Wunden, BZ - Messen etc). versorgen.
Von chron. Wunden, Port u.ä. bleiben bei Fachräften.
Lt. unserer PDL dürfen es die Helfer mit neuen Ausbildung (ab Abschluß 2013)
Die mit der Alten und unsere langjährige Helfer welche keine Ausbildung haben (nur eingearbeitet wurden) dürfen so wie früher nur ATS und Komressionsverbände, Verabreichen v. Nahrung und Wasser durch PEG - für sie hat es also nichts geändert.
Lt. PDL, hat sie die Anweisung vom Träger die Fachhelfer so einzusetzen, meint aber auch selbst, dass wenn sie es in der Schule schon lernen, dann dürfen sie es machen.
Aber, ich habe da etwas Bedenken, wenn MDK kommt, kann es Sch... ausgehen, oder?
Ich glaube, dass die Trägeranweisung aus Verzweiflung kam, weil die Fachräfte nicht zu bekommen sind und man hoft damit praktisch und rechtlich durch zu kommen.
Ich persönlich würde mich an PDL-Stelle sehr unwohl dabei fühlen.
Objektiv fehlt Einiges an Theorie und Praxis (3 Ausbildungsjahre bringen viel mehr an Berufserfahrung als nur 1 Jahr).
Kann natürlich sein, dass ich nicht gerecht zu der Ausbildung bin, weil ich perönlich was gegen jungen Mitarbeiter mit Helferausbildung, habe, selbst wenn sie schon Paar Jahre Erfahrung nach Abschluß sammelten
Wenn neuen Altenpflegefachhelfer in Euren Einrichtungen auch wie bei uns BP machen dürfen, dann könnt Ihr mir sicher weiter helfen:
Gibt es evtl. einen Tätigkeitskatalog, wo ganz genau festgehalten ist welche Behandlungspflegen Altenpflegefachhelfer machen dürfen?
Gibt es da evtl. weitere spezielle Auflagen oder QM-Instrumente um v.A. rechtlich auf sicheren Seite zu sein?
Wenn MDK schon da war und es mitgekriegt hat, war es von seiner Seite in Ordnung?
Wenn möglich, bitte mit Angabe von Rechtsquellen bzw. der §§- wäre eigentlich am Wichtigsten!
Falls von Bedeutung - wir sind im Baden-Würtemberg.
Sie müssen auch Kunden mit "einfacheren" Behandlungspflegen (wie s.c. Injektion/Infusion, PEG-VW, WV von nicht chron. Wunden, BZ - Messen etc). versorgen.
Von chron. Wunden, Port u.ä. bleiben bei Fachräften.
Lt. unserer PDL dürfen es die Helfer mit neuen Ausbildung (ab Abschluß 2013)
Die mit der Alten und unsere langjährige Helfer welche keine Ausbildung haben (nur eingearbeitet wurden) dürfen so wie früher nur ATS und Komressionsverbände, Verabreichen v. Nahrung und Wasser durch PEG - für sie hat es also nichts geändert.
Lt. PDL, hat sie die Anweisung vom Träger die Fachhelfer so einzusetzen, meint aber auch selbst, dass wenn sie es in der Schule schon lernen, dann dürfen sie es machen.
Aber, ich habe da etwas Bedenken, wenn MDK kommt, kann es Sch... ausgehen, oder?
Ich glaube, dass die Trägeranweisung aus Verzweiflung kam, weil die Fachräfte nicht zu bekommen sind und man hoft damit praktisch und rechtlich durch zu kommen.
Ich persönlich würde mich an PDL-Stelle sehr unwohl dabei fühlen.
Objektiv fehlt Einiges an Theorie und Praxis (3 Ausbildungsjahre bringen viel mehr an Berufserfahrung als nur 1 Jahr).
Kann natürlich sein, dass ich nicht gerecht zu der Ausbildung bin, weil ich perönlich was gegen jungen Mitarbeiter mit Helferausbildung, habe, selbst wenn sie schon Paar Jahre Erfahrung nach Abschluß sammelten
Wenn neuen Altenpflegefachhelfer in Euren Einrichtungen auch wie bei uns BP machen dürfen, dann könnt Ihr mir sicher weiter helfen:
Gibt es evtl. einen Tätigkeitskatalog, wo ganz genau festgehalten ist welche Behandlungspflegen Altenpflegefachhelfer machen dürfen?
Gibt es da evtl. weitere spezielle Auflagen oder QM-Instrumente um v.A. rechtlich auf sicheren Seite zu sein?
Wenn MDK schon da war und es mitgekriegt hat, war es von seiner Seite in Ordnung?
Wenn möglich, bitte mit Angabe von Rechtsquellen bzw. der §§- wäre eigentlich am Wichtigsten!
Falls von Bedeutung - wir sind im Baden-Würtemberg.
Zuletzt geändert von AlterPfleger am Fr 16. Mai 2014, 22:01, insgesamt 1-mal geändert.
- Rebecca1969
- Beiträge: 504
- Registriert: So 27. Feb 2011, 18:00
AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
Hallöchen
also ich bin eine dieser "Altenpflegefachhelfer" und versichere, meine Ausbildung hat nicht nur waschen beinhaltet.
Einen ganz großen Teil meiner Schulstunden hat Krankheitslehre und Pflege und Betreuung beinhaltet. Das war auch in der Abschlussprüfung enthalten.
Ich mache den Job jetzt zwei Jahre.
In meinem derzeitigen Wohnbereich sagt meine Bereichsleitung, dass wir keine Waschmaschinen sind, dass wir genauso fachlich arbeiten nur in nicht allen Bereichen wie eine Altenpflegerin, bei der eine Menge Schreibarbeit dazu kommt und eben zB spezielle Wundverbände.
Ich messe seit zwei Jahren BZ- warum auch nicht? Viele Diabetiker machen das ihr halbes Leben selbst. Viele haben es gemacht, bevor sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Das ist ja auch keine dramatische Angelegenheit, wenn man weiß wie. Ich messe-Kollegin spritzt ggf. Und das man es richtig macht, hat man erstens gelernt( auch durch die Anleitung der Praxisanleitung während der Ausbildung) zweitens wird es ja überprüft, wenn man wo neu ist.
Ich ziehe Infusionen, ich versorge PEG Verbände, wechsle Morphium Pflaster,
habe schon Verbände nicht chronischer Wunden gewechselt, mache Blasenspülungen, ich wechsle auch das Pflaster beim Bauchdeckenkatheter. Ich hänge Nahrung an und ab( spritze dabei Medikamente ein), messe Fieber und Blutdruck( letzteres aber recht selten, ergibt sich zur Zeit leider nicht), ich verabreiche Augentropfen, Zäpfchen usw, was halt so anfällt.
Das stellt auch alles kein Problem da, wenn man anständig angeleitet wurde.
Warum du etwas gegen junge Mitarbeiter mit einjähriger Ausbildung hast, weiß ich nicht. Ich vermute du hast schlechte Erfahrungen gemacht, was mir sehr leid tut.
Daher denke ich, dass man bei Helfern eben schauen muss, ob sie ihren Job anständig machen, bevor man sie all diese einfachen Behandlungspflegen machen lässt.
Allerdings möchte ich noch eben hinzufügen, dass ich auch schon Fachkräfte erlebt habe, bei denen ich mich frage, wie die Fachkraft werden konnten.


also ich bin eine dieser "Altenpflegefachhelfer" und versichere, meine Ausbildung hat nicht nur waschen beinhaltet.
Einen ganz großen Teil meiner Schulstunden hat Krankheitslehre und Pflege und Betreuung beinhaltet. Das war auch in der Abschlussprüfung enthalten.
Ich mache den Job jetzt zwei Jahre.
In meinem derzeitigen Wohnbereich sagt meine Bereichsleitung, dass wir keine Waschmaschinen sind, dass wir genauso fachlich arbeiten nur in nicht allen Bereichen wie eine Altenpflegerin, bei der eine Menge Schreibarbeit dazu kommt und eben zB spezielle Wundverbände.
Ich messe seit zwei Jahren BZ- warum auch nicht? Viele Diabetiker machen das ihr halbes Leben selbst. Viele haben es gemacht, bevor sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Das ist ja auch keine dramatische Angelegenheit, wenn man weiß wie. Ich messe-Kollegin spritzt ggf. Und das man es richtig macht, hat man erstens gelernt( auch durch die Anleitung der Praxisanleitung während der Ausbildung) zweitens wird es ja überprüft, wenn man wo neu ist.
Ich ziehe Infusionen, ich versorge PEG Verbände, wechsle Morphium Pflaster,
habe schon Verbände nicht chronischer Wunden gewechselt, mache Blasenspülungen, ich wechsle auch das Pflaster beim Bauchdeckenkatheter. Ich hänge Nahrung an und ab( spritze dabei Medikamente ein), messe Fieber und Blutdruck( letzteres aber recht selten, ergibt sich zur Zeit leider nicht), ich verabreiche Augentropfen, Zäpfchen usw, was halt so anfällt.
Das stellt auch alles kein Problem da, wenn man anständig angeleitet wurde.

Warum du etwas gegen junge Mitarbeiter mit einjähriger Ausbildung hast, weiß ich nicht. Ich vermute du hast schlechte Erfahrungen gemacht, was mir sehr leid tut.
Daher denke ich, dass man bei Helfern eben schauen muss, ob sie ihren Job anständig machen, bevor man sie all diese einfachen Behandlungspflegen machen lässt.
Allerdings möchte ich noch eben hinzufügen, dass ich auch schon Fachkräfte erlebt habe, bei denen ich mich frage, wie die Fachkraft werden konnten.

Ich bin ein Träumer. Denn ein Träumer ist einer, der seinen Weg nur bei Mondlicht findet, und seine Strafe ist, daß er den Morgen vor der übrigen Welt dämmern sieht.
Oscar Wilde
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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
[quote=""Rebecca1969""]Hallöchen
Ich messe seit zwei Jahren BZ- warum auch nicht?[/quote]
So weit ich weiß, lernen sie z.B. s.c. Injektion schon seit 2005 wenn nicht früher, aber dürften es zumindest bei uns nicht machen.
Und jetzt auf einmal heißt es - dass die mit der neuen Ausbildung, also ab 2013 Abschluss - dürfen es.... Was ist mit den "alten" Ausbildung, welche das auch gelernt hatten?
Dabei sind einige unsere eingelernten Kräfte nach jahrelangen Erfahrung sind fachlich und praktisch manchen Fachkräften überlegen
Grundsätzlich, habe ich auch nichts dagegen. Wird dürfen aber nicht vergessen, dass wir eine professionele Pflege betreiben!
Z.B. wenn ein Diabetiker sein BZ-Gerät monatelang nicht kalibriert, oder versucht seinen Überzucker, ohne Absprache mit dem Arzt, mit dem Lantus "runter zu spritzen", wird ihm zumindest rechtlich nichts passieren, dürfen wir so was nicht.
Der Unterschied zwischen "Diabetiker misst sich selbst" und dem Pflegedienst ist - wir machen es fürs Geld - d.h. wir machen es professionel - jede unsere Handlung muss eine theoretische Basis haben und rechtlich einwandfrei sein.
Mir geht es hier nur darum, ob es rechtlich in Ordnung ist, die Fachhelfer diese BP machen zu lassen?
Einen Tätigkeitskatalog wird es wahrscheinlich nicht geben, so was gibt es ja auch für Fachkräfte nicht.
Aber die Rechtsquellen, woraus es sich schließen lässt, ob und welche BP sie machen dürfen muss es doch geben? Gilt die Ausbildungsverordnung als so eine verbindliche Rechtsquelle?
Was ist den so eine Rechtquelle für die Pflegefachkräfte, dass sie die entsprchende Tätigkeiten machen können und dürfen? Das kann doch nur die Ausbildungsverordnung sein, oder?
Und wie sieht es MDK, v.A. im ambulanten Bereich - wenn schon jemand Prüfung hatte und davon berichten könnte?
Und JA - mit den Jungen Helfern (so bis 25-28 Jahre, je nach persönlichen Reife) - seit ich in der Pflege bin - wirklich NUR schlechte Erfahrungen.
Die 18-20-jährige sind die schlimmsten.
Während ihre ältere Kollegen sehr interessiert , motiviert und zuverlässig sind.

Ich messe seit zwei Jahren BZ- warum auch nicht?[/quote]
So weit ich weiß, lernen sie z.B. s.c. Injektion schon seit 2005 wenn nicht früher, aber dürften es zumindest bei uns nicht machen.
Und jetzt auf einmal heißt es - dass die mit der neuen Ausbildung, also ab 2013 Abschluss - dürfen es.... Was ist mit den "alten" Ausbildung, welche das auch gelernt hatten?
Dabei sind einige unsere eingelernten Kräfte nach jahrelangen Erfahrung sind fachlich und praktisch manchen Fachkräften überlegen
Grundsätzlich, habe ich auch nichts dagegen. Wird dürfen aber nicht vergessen, dass wir eine professionele Pflege betreiben!
Z.B. wenn ein Diabetiker sein BZ-Gerät monatelang nicht kalibriert, oder versucht seinen Überzucker, ohne Absprache mit dem Arzt, mit dem Lantus "runter zu spritzen", wird ihm zumindest rechtlich nichts passieren, dürfen wir so was nicht.
Der Unterschied zwischen "Diabetiker misst sich selbst" und dem Pflegedienst ist - wir machen es fürs Geld - d.h. wir machen es professionel - jede unsere Handlung muss eine theoretische Basis haben und rechtlich einwandfrei sein.
Mir geht es hier nur darum, ob es rechtlich in Ordnung ist, die Fachhelfer diese BP machen zu lassen?
Einen Tätigkeitskatalog wird es wahrscheinlich nicht geben, so was gibt es ja auch für Fachkräfte nicht.
Aber die Rechtsquellen, woraus es sich schließen lässt, ob und welche BP sie machen dürfen muss es doch geben? Gilt die Ausbildungsverordnung als so eine verbindliche Rechtsquelle?
Was ist den so eine Rechtquelle für die Pflegefachkräfte, dass sie die entsprchende Tätigkeiten machen können und dürfen? Das kann doch nur die Ausbildungsverordnung sein, oder?
Und wie sieht es MDK, v.A. im ambulanten Bereich - wenn schon jemand Prüfung hatte und davon berichten könnte?
Und JA - mit den Jungen Helfern (so bis 25-28 Jahre, je nach persönlichen Reife) - seit ich in der Pflege bin - wirklich NUR schlechte Erfahrungen.
Die 18-20-jährige sind die schlimmsten.
Während ihre ältere Kollegen sehr interessiert , motiviert und zuverlässig sind.
Zuletzt geändert von AlterPfleger am Sa 17. Mai 2014, 01:02, insgesamt 1-mal geändert.
AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
wo gibt es eine "neue" APHausbildung.
Wenn überhaupt, denn diese unterliegen der Landesregelung, dann nur in einem Bundesland?
Wo soll die Ausb. neu sein, was ist daran neu und erkennt das irgendeine Pflegekasse vertraglich z.B. amb. Pflege an?
Wenn überhaupt, denn diese unterliegen der Landesregelung, dann nur in einem Bundesland?
Wo soll die Ausb. neu sein, was ist daran neu und erkennt das irgendeine Pflegekasse vertraglich z.B. amb. Pflege an?
- Griesuh
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- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
Diese Thema wurde hier schon bestimmt 100 x besprochen.
AlterPfleger schrieb: Einen Tätigkeitskatalog wird es wahrscheinlich nicht geben, so was gibt es ja auch für Fachkräfte nicht.
Doch, es gibt Tätigkeitsbeschreibungen die Bestandteil der Arbeitsverträge sein sollten und auf Grundlage der Anlage 2 § 132 SGB V auf zubauen sind.
Ich wiederhole mich nur ungerne, jedoch gibt es Leistungsbeschreibungen, die als Anlage bei jedem Rahmen u. Versorgungsvertrag, der zwischen Kasse und Pflegeeinrichtung abgeschlossen wurde, beiliegt.
In diesen Leistungsbeschreibungen ist genau aufgeführt , wer was mit welcher Ausbildung darf. Und diese Leistungsbeschreibungen sind schon seit mind. 15 Jahren fester Bestandteil der Verträge und sollten den PDL's und den Heimleitungen, die ja auch die Verträge mit unterschreiben müssen eigentlich bekannt sein. Deshalb verstehe ich bis heute nicht warum immer wieder diese Diskussion aufkommt. In diesen Leistungsbeschreibungen ist es klar und eindeutig aufgeführt wer was mit welcher Ausbildung machen darf.
Diese Leistungsbeschreibungen können von Bundesland zu Bundesland abweichen, da hier jeder seine eigene Suppe kocht.
Hier einmal die Anlage 1, die die Voraussetzungen zur Behandlungspflege definieren:
http://www.aok-gesundheitspartner.de/im ... nlagen.pdf
Und hier die Leistungsbeschreibung, ist zwar schon von 2007, aber es hat sich seither nichts geändert( außer den Preisen), dort steht ganz genau wer was mit welcher Ausbildung an Behandlungspflege machen darf. Das gilt für Hessen-anders Bundesland evtl. abweichend-:
http://www.krankenpflege-gerling.de/dow ... g_2007.pdf
Und hier noch ein mal ein en Link in dem dieses Thema auch angesprochen wurde.
http://forum.pflegenetz.net/showthread. ... legehelfer
Und dass es eine "NEUE" Ausbildung ab 2013 für APH und KHP gäbe wäre mir jetzt aber völlig neu, zu mal ich selbst in meinem ambul. PD ausbilde.
AlterPfleger, Wie kommst du zu der Annahme dass: Und JA - mit den Jungen Helfern (so bis 25-28 Jahre, je nach persönlichen Reife) - seit ich in der Pflege bin - wirklich NUR schlechte Erfahrungen.
Die 18-20-jährige sind die schlimmsten.
Während ihre ältere Kollegen sehr interessiert , motiviert und zuverlässig sind.)
Wobei ich mehr dazu neige, dass es älteren Arbeitnehmern schwerer fällt etwas neues zu erlernen. Denn der Spruch: schon wieder was neues, wozu? Wir haben das doch schon immer so gemacht, kennt doch wohl jeder, oder etwa nicht?
Deshalb kann ich die Aussage von AlterPfleger nun so nicht bestätigen. Es gibt überall und immer wieder in jeder Altersgruppe solche und solche.
AlterPfleger schrieb: Einen Tätigkeitskatalog wird es wahrscheinlich nicht geben, so was gibt es ja auch für Fachkräfte nicht.
Doch, es gibt Tätigkeitsbeschreibungen die Bestandteil der Arbeitsverträge sein sollten und auf Grundlage der Anlage 2 § 132 SGB V auf zubauen sind.
Ich wiederhole mich nur ungerne, jedoch gibt es Leistungsbeschreibungen, die als Anlage bei jedem Rahmen u. Versorgungsvertrag, der zwischen Kasse und Pflegeeinrichtung abgeschlossen wurde, beiliegt.
In diesen Leistungsbeschreibungen ist genau aufgeführt , wer was mit welcher Ausbildung darf. Und diese Leistungsbeschreibungen sind schon seit mind. 15 Jahren fester Bestandteil der Verträge und sollten den PDL's und den Heimleitungen, die ja auch die Verträge mit unterschreiben müssen eigentlich bekannt sein. Deshalb verstehe ich bis heute nicht warum immer wieder diese Diskussion aufkommt. In diesen Leistungsbeschreibungen ist es klar und eindeutig aufgeführt wer was mit welcher Ausbildung machen darf.
Diese Leistungsbeschreibungen können von Bundesland zu Bundesland abweichen, da hier jeder seine eigene Suppe kocht.
Hier einmal die Anlage 1, die die Voraussetzungen zur Behandlungspflege definieren:
http://www.aok-gesundheitspartner.de/im ... nlagen.pdf
Und hier die Leistungsbeschreibung, ist zwar schon von 2007, aber es hat sich seither nichts geändert( außer den Preisen), dort steht ganz genau wer was mit welcher Ausbildung an Behandlungspflege machen darf. Das gilt für Hessen-anders Bundesland evtl. abweichend-:
http://www.krankenpflege-gerling.de/dow ... g_2007.pdf
Und hier noch ein mal ein en Link in dem dieses Thema auch angesprochen wurde.
http://forum.pflegenetz.net/showthread. ... legehelfer
Und dass es eine "NEUE" Ausbildung ab 2013 für APH und KHP gäbe wäre mir jetzt aber völlig neu, zu mal ich selbst in meinem ambul. PD ausbilde.
AlterPfleger, Wie kommst du zu der Annahme dass: Und JA - mit den Jungen Helfern (so bis 25-28 Jahre, je nach persönlichen Reife) - seit ich in der Pflege bin - wirklich NUR schlechte Erfahrungen.
Die 18-20-jährige sind die schlimmsten.
Während ihre ältere Kollegen sehr interessiert , motiviert und zuverlässig sind.)
Wobei ich mehr dazu neige, dass es älteren Arbeitnehmern schwerer fällt etwas neues zu erlernen. Denn der Spruch: schon wieder was neues, wozu? Wir haben das doch schon immer so gemacht, kennt doch wohl jeder, oder etwa nicht?
Deshalb kann ich die Aussage von AlterPfleger nun so nicht bestätigen. Es gibt überall und immer wieder in jeder Altersgruppe solche und solche.
Zuletzt geändert von Griesuh am Sa 17. Mai 2014, 12:05, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: hatte Text vergessen.
Grund: hatte Text vergessen.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
- Lilli2710
- Beiträge: 238
- Registriert: So 11. Mai 2014, 16:25
- Beruf: KPH / APH Dauernachtdienst
- Einsatz Bereich: Altenpflegeheim
AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
Wo ist denn da dann der Unterschied zwischen Pflegehelfer mit Basiskurs und Pflegefachhelfer mit 1jähriger Ausbildung, wenn die PFH nichts anderes dürfen als PH (ausser vllt Med. verabreichen - offiziell)? Kann mir das jemand erklären?
- Griesuh
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- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
Der Basiskurs für Pflegehelfer ( offiziell ( Helfer in der Pflege) umfasst ca. 500 Stunden ( vergleichbar mit der früheren Schwesterhelferin)
Die 1 Jährige Ausbildung dauert 1 Jahr, ca 720 Std. Theorie, ca. 850 Std. Praxis.
Das ist schon ein unterschied.
Die 1 Jährige Ausbildung dauert 1 Jahr, ca 720 Std. Theorie, ca. 850 Std. Praxis.
Das ist schon ein unterschied.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
Hallo Griesuh,
das ist schon sehr viel an Stunden.
Ich kenne den Pflegehelferkurs nur mit ca. 120-160Std.
http://www.augsburger-allgemeine.de/min ... 19951.html
das ist schon sehr viel an Stunden.
Ich kenne den Pflegehelferkurs nur mit ca. 120-160Std.
http://www.augsburger-allgemeine.de/min ... 19951.html
- Rebecca1969
- Beiträge: 504
- Registriert: So 27. Feb 2011, 18:00
AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
Hallo
,
natürlich betreiben wir professionelle Pflege(oder sollten es) und es gibt Helfer die absolut dazu in der Lage sind( oder nicht, was ja recht schnell herauskommen sollte, wenn man zB ein/zweimal schaut wie der BZ denn gemessen wird)
Dazu ist Griesuhs link auch interessant- exakt so läuft das bei uns. Ich habe gerade die letzte Beurteilung hinter mich gebracht und morgen noch ein halbes Mitarbeitergespräch vor mir *g*.
Ich wollte eigentlich darauf hinaus, dass BZ- messen keine schwierige Operation ist, dass kann man auch nach nur einem Jahr Ausbildung gelernt haben.( oder früher- was ja beurteilt wird)
Nochmal zu dem link. Ich habe Anfang des Jahres den Wohnbereich gewechselt.
Da wurde beurteilt, was ich eben kann- und dabei war eben PEG- VB dabei. weil wir jemanden mit PEG auf dem Bereich hatten- da war es dann so, dass ich ihn entzündet erst nicht versorgen durfte, später aber schon- allerdings wird bei sowas ja die anwesende Fachkraft informiert. Wie auch bei allen Vorkommnissen nach denen man entscheidet wie man behandelt/ reagiert und ob ein Arzt geholt wird. Also man arbeitet ja Hand in Hand- auch durch die Übergabe, die bei uns gemeinsam stattfindet.
Auf dem neuen WB, ist jetzt niemand mit PEG, dafür zwei Leute mit Bauchdeckenkatheter. Ich habe da ein zweimal zugeschaut und mache es seitdem- genau wie mir die Blasenspülung gezeigt wurde.
Was Infusionsnadel ziehen angeht, so habe ich damit von selbst angefangen- nach Absprache mit einer Fachkraft, oft genug dabei war ich da.
Das hat sich ergeben, da wir Pflegehelfer genauso Nachtschichten übernehmen und für unsere Bereiche zuständig ist. Ich fand es dann unötig den Altenpfleger vom obersten Stockwerk nach unten zu holen, für etwas was ich auch übernehmen kann. Die Kollegen freut das. Und ich weiß auch in welchen Tempo eine Infusion laufen muss. Ansonsten müsste nämlich der Altenpfleger bei jeder Umlagerung nach schauen kommen, ob die noch läuft.
Da alles nur, um dich vielleicht ein bisschen zu beruhigen. Ich verstehe ja deine Sorge. Immerhin geht es neben der rechtlichen Situation( die geklärt sein dürfte) ja noch das Wichtigste: das Bewohnerwohl.
Und du siehst ja, dass ist rechtlich schon abgesichert.

natürlich betreiben wir professionelle Pflege(oder sollten es) und es gibt Helfer die absolut dazu in der Lage sind( oder nicht, was ja recht schnell herauskommen sollte, wenn man zB ein/zweimal schaut wie der BZ denn gemessen wird)
Dazu ist Griesuhs link auch interessant- exakt so läuft das bei uns. Ich habe gerade die letzte Beurteilung hinter mich gebracht und morgen noch ein halbes Mitarbeitergespräch vor mir *g*.
Ich wollte eigentlich darauf hinaus, dass BZ- messen keine schwierige Operation ist, dass kann man auch nach nur einem Jahr Ausbildung gelernt haben.( oder früher- was ja beurteilt wird)
Nochmal zu dem link. Ich habe Anfang des Jahres den Wohnbereich gewechselt.
Da wurde beurteilt, was ich eben kann- und dabei war eben PEG- VB dabei. weil wir jemanden mit PEG auf dem Bereich hatten- da war es dann so, dass ich ihn entzündet erst nicht versorgen durfte, später aber schon- allerdings wird bei sowas ja die anwesende Fachkraft informiert. Wie auch bei allen Vorkommnissen nach denen man entscheidet wie man behandelt/ reagiert und ob ein Arzt geholt wird. Also man arbeitet ja Hand in Hand- auch durch die Übergabe, die bei uns gemeinsam stattfindet.
Auf dem neuen WB, ist jetzt niemand mit PEG, dafür zwei Leute mit Bauchdeckenkatheter. Ich habe da ein zweimal zugeschaut und mache es seitdem- genau wie mir die Blasenspülung gezeigt wurde.
Was Infusionsnadel ziehen angeht, so habe ich damit von selbst angefangen- nach Absprache mit einer Fachkraft, oft genug dabei war ich da.
Das hat sich ergeben, da wir Pflegehelfer genauso Nachtschichten übernehmen und für unsere Bereiche zuständig ist. Ich fand es dann unötig den Altenpfleger vom obersten Stockwerk nach unten zu holen, für etwas was ich auch übernehmen kann. Die Kollegen freut das. Und ich weiß auch in welchen Tempo eine Infusion laufen muss. Ansonsten müsste nämlich der Altenpfleger bei jeder Umlagerung nach schauen kommen, ob die noch läuft.
Da alles nur, um dich vielleicht ein bisschen zu beruhigen. Ich verstehe ja deine Sorge. Immerhin geht es neben der rechtlichen Situation( die geklärt sein dürfte) ja noch das Wichtigste: das Bewohnerwohl.
Und du siehst ja, dass ist rechtlich schon abgesichert.

Ich bin ein Träumer. Denn ein Träumer ist einer, der seinen Weg nur bei Mondlicht findet, und seine Strafe ist, daß er den Morgen vor der übrigen Welt dämmern sieht.
Oscar Wilde
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- Lilli2710
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- Beruf: KPH / APH Dauernachtdienst
- Einsatz Bereich: Altenpflegeheim
AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
[quote=""Griesuh""]Der Basiskurs für Pflegehelfer ( offiziell ( Helfer in der Pflege) umfasst ca. 500 Stunden ( vergleichbar mit der früheren Schwesterhelferin)
Die 1 Jährige Ausbildung dauert 1 Jahr, ca 720 Std. Theorie, ca. 850 Std. Praxis.
Das ist schon ein unterschied.[/quote]
Hallo Griesuh,
das ist mir schon klar, dennoch danke für die Antwort
Ich habe diese Frage vllt. etwas "unglücklich" formuliert. Ich wollte eigentlich auf AlterPfleger anspielen, was seiner Meinung nach dann ein PH für Aufgaben hat, wenn seiner Meinung nach ein PFH schon keine einfache BP ausführen sollte
Oder anders formuliert : Weshalb sollte man sich dann 1 Jahr auf die Schulbank setzen, wenn man dann genau nur die selben Tätigkeiten ausführen darf wie ein PH mit Basiskurs?
Die 1 Jährige Ausbildung dauert 1 Jahr, ca 720 Std. Theorie, ca. 850 Std. Praxis.
Das ist schon ein unterschied.[/quote]
Hallo Griesuh,
das ist mir schon klar, dennoch danke für die Antwort

Ich habe diese Frage vllt. etwas "unglücklich" formuliert. Ich wollte eigentlich auf AlterPfleger anspielen, was seiner Meinung nach dann ein PH für Aufgaben hat, wenn seiner Meinung nach ein PFH schon keine einfache BP ausführen sollte

Oder anders formuliert : Weshalb sollte man sich dann 1 Jahr auf die Schulbank setzen, wenn man dann genau nur die selben Tätigkeiten ausführen darf wie ein PH mit Basiskurs?
Zuletzt geändert von Lilli2710 am Sa 17. Mai 2014, 18:20, insgesamt 1-mal geändert.
AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
[quote=""Lilli2710""]
Viele Grüße
Benjo
Hast die Möglichkeit (NRW zumindest) an einer ca. 6 wöchigen Fortbildung teilzunehmen und dann dürftest Du auch gewisse Tätigkeiten der Behandlungspfelge durchführen, wie Medikamente vorbereiten und verabreichen sowie Kompressionsverbände an- und ausziehen oder auch leichte Wundversorgungen durchzuführen. Diese Option hat eine Pflegekraft ohne ein jähriges Examen nicht.Griesuh;171615 hat geschrieben: Oder anders formuliert : Weshalb sollte man sich dann 1 Jahr auf die Schulbank setzen, wenn man dann genau nur die selben Tätigkeiten ausführen darf wie ein PH mit Basiskurs?
Viele Grüße
Benjo
Mich kann man dürcken und ausführen denn ich bin ein Altenpfleger.exe 

- Lilli2710
- Beiträge: 238
- Registriert: So 11. Mai 2014, 16:25
- Beruf: KPH / APH Dauernachtdienst
- Einsatz Bereich: Altenpflegeheim
AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
@ Benjo
Ich danke dir für diese Antwort.
Ich verstehe nur das System nicht : da drückt ein PFH 1 Jahr die Schulbank um dann nochmal 6 Wochen eine Weiterbildung machen zu müssen, damit er mehr tun darf als ein PH ...
Frage mich, warum diese 6 Wochen nicht gleich in dem 1jährigen drin sind. Aber egal ... Praxis u. Theorie ebend.
Und nur mal so am Rande bemerkt : Es gibt Einrichtungen, da sind die internen Fortbildungen wie "der richtige Umgang mit Med" und wenn es um Kompression geht Pflicht für FK und PH (nicht zu verwechseln mit PFH), weil die PH immer mehr darin involviert wird
(Med verabreichen - natürlich nicht stellen)
Und mal zum Thema PH und Medikamentengabe, Augentropfen verabreichen, Blutdruckmessung, Aus - und Anziehen von Kompressionsstrümpfen, Auflegen von Kälteträgern, Versorgung eines suprapubischen Katheters (VW) sowie Versorgung PEG (Wechsel / Einstellung Nahrungs - u. Trinkmenge / Flussrate, Verband), medizinische Einreibungen und dermatologische Bäder, leichte Wundverbände : ... naja ... Theorie und Praxis ebend
Ich danke dir für diese Antwort.
Ich verstehe nur das System nicht : da drückt ein PFH 1 Jahr die Schulbank um dann nochmal 6 Wochen eine Weiterbildung machen zu müssen, damit er mehr tun darf als ein PH ...

Und nur mal so am Rande bemerkt : Es gibt Einrichtungen, da sind die internen Fortbildungen wie "der richtige Umgang mit Med" und wenn es um Kompression geht Pflicht für FK und PH (nicht zu verwechseln mit PFH), weil die PH immer mehr darin involviert wird

Und mal zum Thema PH und Medikamentengabe, Augentropfen verabreichen, Blutdruckmessung, Aus - und Anziehen von Kompressionsstrümpfen, Auflegen von Kälteträgern, Versorgung eines suprapubischen Katheters (VW) sowie Versorgung PEG (Wechsel / Einstellung Nahrungs - u. Trinkmenge / Flussrate, Verband), medizinische Einreibungen und dermatologische Bäder, leichte Wundverbände : ... naja ... Theorie und Praxis ebend

Zuletzt geändert von Lilli2710 am So 18. Mai 2014, 09:50, insgesamt 1-mal geändert.
- Griesuh
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- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
Hi Benny, das Zitat dass du mir "unterstellst" stammt von Lilli2710
siehe ihren Beitrag von gestern 18.14 Uhr.
Nix für ungut.
siehe ihren Beitrag von gestern 18.14 Uhr.
Hallo Griesuh,
das ist mir schon klar, dennoch danke für die Antwort
Ich habe diese Frage vllt. etwas "unglücklich" formuliert. Ich wollte eigentlich auf AlterPfleger anspielen, was seiner Meinung nach dann ein PH für Aufgaben hat, wenn seiner Meinung nach ein PFH schon keine einfache BP ausführen sollte
Oder anders formuliert : Weshalb sollte man sich dann 1 Jahr auf die Schulbank setzen, wenn man dann genau nur die selben Tätigkeiten ausführen darf wie ein PH mit Basiskurs?
Nix für ungut.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
- Lilli2710
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- Einsatz Bereich: Altenpflegeheim
AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
[quote=""thomas09""]Hallo Griesuh,
das ist schon sehr viel an Stunden.
Ich kenne den Pflegehelferkurs nur mit ca. 120-160Std.
http://www.augsburger-allgemeine.de/min ... 19951.html[/quote]
Mein Basiskurs umfasste 450 Stunden Theorie und Praxis und war in einer 10monatigen Weiterbildung (Hauswirtschafts FK) enthalten. Es gibt aber auch Kurse, die kürzer (viel kürzer) sind. Wenn ich andere PHs so frage, haben sie meist einen Kurs um die 180 bis 200 Stunden gemacht.
das ist schon sehr viel an Stunden.
Ich kenne den Pflegehelferkurs nur mit ca. 120-160Std.
http://www.augsburger-allgemeine.de/min ... 19951.html[/quote]
Mein Basiskurs umfasste 450 Stunden Theorie und Praxis und war in einer 10monatigen Weiterbildung (Hauswirtschafts FK) enthalten. Es gibt aber auch Kurse, die kürzer (viel kürzer) sind. Wenn ich andere PHs so frage, haben sie meist einen Kurs um die 180 bis 200 Stunden gemacht.
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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
Unsere APH machen ihre Ausbildung in 2 Fachseminaren
im Umkreis jeweils ein Jahr
Altenpflegehelfer/-in staatlich anerkannt
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung dauert ein Jahr und gliedert sich in 750 Theorie- und 900 Praxisstunden. Die praktische Ausbildung erfolgt in stationären und ambulanten Einrichtungen der Altenpflege in der Region. Die staatliche Prüfung umfasst einen praktischen, einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Bei gutem Examen besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung zum bzw. zur staatlich anerkannten Altenpfleger/-in anzuschließen, auch wenn Sie nicht über die Fachoberschulreife verfügen.
und dann gibt es folgende Möglichkeit:
http://www.bbb-institut.de/weiterbildun ... erbildung/
im Umkreis jeweils ein Jahr
Altenpflegehelfer/-in staatlich anerkannt
Ausbildungsinhalte
- Assistenz der Pflegefachkraft und anderer an der Pflege und Betreuung beteiligter Fachkräfte
- Assistenz im Rahmen der Pflege- und Betreuungsprozesse
- Assistenz heißt aber auch selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln in stabilen Pflege- und Betreuungssituationen
- Ein besonderer Schwerpunkt liegt im hauswirtschaftlichen Bereich
- Die Vollendung des 16. Lebensjahres
- Die persönliche und gesundheitliche Eignung
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9
- Erwünscht ist ein Praktikum in einer Einrichtung der Altenhilfe.
Die Ausbildung dauert ein Jahr und gliedert sich in 750 Theorie- und 900 Praxisstunden. Die praktische Ausbildung erfolgt in stationären und ambulanten Einrichtungen der Altenpflege in der Region. Die staatliche Prüfung umfasst einen praktischen, einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Bei gutem Examen besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung zum bzw. zur staatlich anerkannten Altenpfleger/-in anzuschließen, auch wenn Sie nicht über die Fachoberschulreife verfügen.
und dann gibt es folgende Möglichkeit:
http://www.bbb-institut.de/weiterbildun ... erbildung/
Auch wer nicht zählen kann, zählt mit!
Auch wer nicht sprechen kann, hat was zu sagen!
Auch wer nicht laufen kann, geht seinen Weg!
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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
[quote=""Rebecca1969""]..., wechsle Morphium Pflaster, ...[/quote]
Das Pflaster kleben ist ja an und für sich kein "Akt", aber wie ist das mit der Doku ...?
In unserer Einrichtung muss die PFK unmittelbar vorher die Entnahme (aus dem verschlossenen Schrank, Schlüssel ist bei PFK) und den verbleibenden Bestand im BTM-Blatt dokumentieren und dann noch mal die Verabreichung im Behandlungspflegeblatt ...
Das Pflaster kleben ist ja an und für sich kein "Akt", aber wie ist das mit der Doku ...?
In unserer Einrichtung muss die PFK unmittelbar vorher die Entnahme (aus dem verschlossenen Schrank, Schlüssel ist bei PFK) und den verbleibenden Bestand im BTM-Blatt dokumentieren und dann noch mal die Verabreichung im Behandlungspflegeblatt ...
- Griesuh
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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
Auch wenn das " Pflaster kleben" an sich nichts ist. BTM verabreichen ob Medis oder Pflaster ist für ungelernte und 1 Jährige tabu.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
- Rebecca1969
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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
[quote=""B-Tina
""]
In unserer Einrichtung muss die PFK unmittelbar vorher die Entnahme (aus dem verschlossenen Schrank, Schlüssel ist bei PFK) und den verbleibenden Bestand im BTM-Blatt dokumentieren und dann noch mal die Verabreichung im Behandlungspflegeblatt ...[/QUOTE]
Die Fachkraft legt mir das Pflaster hin, ich klebe, sie macht die Doku. Das ist eben dann der Fall wenn ich sowieso Grundpflege bei der Betroffenen mache, weil das so sinnvoller ist. Der Rücken ist gewaschen und abgetrocknet und sie liegt auf der Seite, ich sehe also auf welche Seite/ Stelle "dran" ist. Und die Fachkraft muss nicht daneben stehen und warten bis ich soweit bin.
Das ist aber nicht grundsätzlich so der Fall, sondern eben dann, wenn sich das so ergibt.

Das Pflaster kleben ist ja an und für sich kein "Akt", aber wie ist das mit der Doku ...?Rebecca1969;171590 hat geschrieben:..., wechsle Morphium Pflaster, ...
In unserer Einrichtung muss die PFK unmittelbar vorher die Entnahme (aus dem verschlossenen Schrank, Schlüssel ist bei PFK) und den verbleibenden Bestand im BTM-Blatt dokumentieren und dann noch mal die Verabreichung im Behandlungspflegeblatt ...[/QUOTE]
Die Fachkraft legt mir das Pflaster hin, ich klebe, sie macht die Doku. Das ist eben dann der Fall wenn ich sowieso Grundpflege bei der Betroffenen mache, weil das so sinnvoller ist. Der Rücken ist gewaschen und abgetrocknet und sie liegt auf der Seite, ich sehe also auf welche Seite/ Stelle "dran" ist. Und die Fachkraft muss nicht daneben stehen und warten bis ich soweit bin.
Das ist aber nicht grundsätzlich so der Fall, sondern eben dann, wenn sich das so ergibt.
Ich bin ein Träumer. Denn ein Träumer ist einer, der seinen Weg nur bei Mondlicht findet, und seine Strafe ist, daß er den Morgen vor der übrigen Welt dämmern sieht.
Oscar Wilde
[/size]Oscar Wilde
- Lilli2710
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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
[quote=""Griesuh""]Auch wenn das " Pflaster kleben" an sich nichts ist. BTM verabreichen ob Medis oder Pflaster ist für ungelernte und 1 Jährige tabu.[/quote]
... in der Theorie
In vielen Einrichtungen geht Theorie und Praxis jedoch nicht konform und es ist mit WBL, PDL und Leitung sogar abgesprochen.
Es gibt hierfür sogar interne Pflicht - Fortbildungen für FK und PH
(Med allgemein, nicht nur BTM).
In den Akten sieht das dann so aus, dass die FK "gestellt" und der PH (auch "nur" Basiskurs) "gereicht" kürzelt. BTM - Blatt dokumentiert die FK (Bestand).
... in der Theorie

Es gibt hierfür sogar interne Pflicht - Fortbildungen für FK und PH

In den Akten sieht das dann so aus, dass die FK "gestellt" und der PH (auch "nur" Basiskurs) "gereicht" kürzelt. BTM - Blatt dokumentiert die FK (Bestand).
Zuletzt geändert von Lilli2710 am Do 29. Mai 2014, 14:25, insgesamt 1-mal geändert.
- Griesuh
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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
Ich greife das Thema der Umfrage sollen 1 jährige APH geringfügige Behandlungspflege erbringen dürfen: ja oder nein, nochmals auf.
Dürften APH mit 1 jährigen Examen keine geringfügige Behandlungspflege erbringen, würde die kompl. ambul. Versorgung zusammen brechen und keine Kasse würde den doppelten Aufwand bezahlen.
Denn: in der ambulante Pflege wird neben dem Waschen auch z. B. Medikamentengabe erbracht, oder KS anziehen.
Nach der Vorstellung einiger hier würde dies bedeuten:
Zum waschen kommt eine Hilfskraft. Das kostet Zeit und eine Anfahrt.
Jetzt müsste extra eine exe los geschickt werden um die vorgerichteten Medis zu verabreichen oder die KS anzuziehen.
Das kostet zusätzliche Zeit und eine weitere Anfahrt.
Wer soll diese erhöhten Kosten tragen?
Die Kasse?
Der Kunde?
Der Pflegedienst?
Letzteres ist au betriebswirtschaftlichen Gründen unmöglich, selbst wenn die Kasse die knapp 3€ für's Medi verabreichen, in einer extra Anfahrt zahlen würde, so übernehmen die Kassen grundsätzlich keine 2. Anfahrtskosten.
Denn wie schreiben die Kassen immer so schön auf ihren VO-Bewilligungen?
Können die genehmigten Leitungen aus medizinisch - pflegerischer Sicht innerhalb eines Hausbesuchs erbracht werden, MUSS die Leistungserbringung und Abrechnung entsprechend erfolgen
Würde ein PD dennoch ständig bei solchen geringfügigen Behandlungspflegen zusätzlich zum waschen eine 2. PFK zur geringfügigen Behandlungspflege schicken, wären wir bald alle pleite, da der PD auf diesen Kosten hängen bleiben würde.
Ungesehen dieser Tatsache, ist das Thema geringfügige Behandlungspflege Bestandteil der 1 jährigen Ausbildung in Praxis und Theorie.
Was also sollte dagegen sprechen, dass APH diese geringfügige Behandlungspflege ausführen dürfen.
( Bevor jetzt wieder eifrig losgelegtt wird, bitte erst Sachkundig machen was alles unter den Begriff der geringfügigen Behandlungspflege fällt)
Dürften APH mit 1 jährigen Examen keine geringfügige Behandlungspflege erbringen, würde die kompl. ambul. Versorgung zusammen brechen und keine Kasse würde den doppelten Aufwand bezahlen.
Denn: in der ambulante Pflege wird neben dem Waschen auch z. B. Medikamentengabe erbracht, oder KS anziehen.
Nach der Vorstellung einiger hier würde dies bedeuten:
Zum waschen kommt eine Hilfskraft. Das kostet Zeit und eine Anfahrt.
Jetzt müsste extra eine exe los geschickt werden um die vorgerichteten Medis zu verabreichen oder die KS anzuziehen.
Das kostet zusätzliche Zeit und eine weitere Anfahrt.
Wer soll diese erhöhten Kosten tragen?
Die Kasse?
Der Kunde?
Der Pflegedienst?
Letzteres ist au betriebswirtschaftlichen Gründen unmöglich, selbst wenn die Kasse die knapp 3€ für's Medi verabreichen, in einer extra Anfahrt zahlen würde, so übernehmen die Kassen grundsätzlich keine 2. Anfahrtskosten.
Denn wie schreiben die Kassen immer so schön auf ihren VO-Bewilligungen?
Können die genehmigten Leitungen aus medizinisch - pflegerischer Sicht innerhalb eines Hausbesuchs erbracht werden, MUSS die Leistungserbringung und Abrechnung entsprechend erfolgen
Würde ein PD dennoch ständig bei solchen geringfügigen Behandlungspflegen zusätzlich zum waschen eine 2. PFK zur geringfügigen Behandlungspflege schicken, wären wir bald alle pleite, da der PD auf diesen Kosten hängen bleiben würde.
Ungesehen dieser Tatsache, ist das Thema geringfügige Behandlungspflege Bestandteil der 1 jährigen Ausbildung in Praxis und Theorie.
Was also sollte dagegen sprechen, dass APH diese geringfügige Behandlungspflege ausführen dürfen.
( Bevor jetzt wieder eifrig losgelegtt wird, bitte erst Sachkundig machen was alles unter den Begriff der geringfügigen Behandlungspflege fällt)
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